AGB

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

1.) Vertragsabschluss
Für den Vertrag gelten ausschließlich die AGBs der Firma sp-werbung swen peter heine e.K.. Anders lautende Bedingungen und solche, die nicht in den AGBs enthalten sind, gelten nicht. Soweit Regelungen der Bedingungen der Firma sp-werbung swen peter heine e.K. unter dem Vorbehalt einer anderweitigen Vereinbarung stehen, gilt dies nur für Individualvereinbarungen, nicht für die AGBs, die der andere Vertragspartner (=Kunde) in den Vertrag einbeziehen möchte. Mündliche Nebenabreden zwischen dem Kunden und Mitarbeitern der Firma sp-werbung swen peter heine e.K. sind nur wirksam, wenn sie durch die Geschäftsleitung der Firma sp-werbung schriftlich bestätigt worden sind.

2.) Preise
Alle Preisangaben in Angeboten, Prospekten und Katalogen sind freibleibend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise (ohne gesetzliche MwSt.). Die angegebenen Preise verstehen sich unter der Voraussetzung vollständig bereitgestellter Kundenvorlagen, die entsprechend des Merkblattes der Firma sp-werbung swen peter heine e.K.  grafisch aufbereitet sind. Gewünschte Änderungen bzw. notwendige grafische Bearbeitungen werden von der Firma sp-werbung swen peter heine e.K. nach aktuellem Stundensatz zusätzlich in Rechnung gestellt. Kommt es zwischen Angebotsabgabe und Ausführung der Leistung zu einer Kostensteigerung, welche durch Material- oder Lohnerhöhungen verursacht werden, ist die Firma sp-werbung swen peter heine e.K. berechtigt, eine Preiserhöhung im Rahmen des § 315 Abs.3 BGB vorzunehmen. Dies gilt während der ersten 4 Monate nach Vertragsabschluss nur, wenn der Kunde Unternehmer ist. Enthält die Preiserhöhung eine Steigerung von mehr als 5 % des ursprünglichen Gesamtpreises, so kann der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Erhöhung vom Vertrag zurücktreten.

3.) Mitwirkungspflichten des Kunden
Sind vertraglich Lieferfristen vereinbart, so hat der Kunde sicherzustellen, dass die Firma sp-werbung swen peter heine e.K. rechtzeitig in Besitz sämtlicher, zur Erledigung des Auftrages erforderlichen Vorlagen und Dateien gelangt. Bei den Druckdaten haftet der Kunde dafür, dass keine Urheber-, Warenzeichen- und sonstigen Schutzrechte dritter Personen oder Unternehmen verletzt werden. Die von der Firma sp-werbung swen peter heine e.K. zur Erledigung des Auftrages angefertigten Zeichnungen, Entwürfe, Behelfsschablonen, Filme, Dateien oder sonstige Gestaltungsvorlagen verbleiben im Eigentum der Firma sp-werbung swen peter heine e.K. und dürfen nur im Einvernehmen mit der Firma sp-werbung swen peter heine e.K. verändert bzw. an Dritte weitergereicht werden. Die angelieferten Daten werden für einen Zeitraum von drei Jahren ab Vertragsschluss kostenlos bei der Firma sp-werbung swen peter heine e.K. archiviert. Eine längere Archivierung bedarf einer gesonderten Abrede.

4.) Anfertigung nach Vorlagen
Bei Erzeugung von Waren nach Vorlagen des Kunden wird die Firma sp-werbung swen peter heine e.K. diese so gut wie möglich reproduzieren. Unwesentliche Abweichungen in Farbe und Darstellung, welche durch die technischen Möglichkeiten im Textildruck und den unterschiedlichsten Farbausfall bei verschiedenen Grundmaterialen bedingt sind, stellen keinen Mangel dar. Dies gilt auch für Druckmuster im Vergleich zur Serienanfertigung. Bei Anlieferung von farbverbindlichen Vorlagen oder Angabe von RAL-, HKS- oder Pantone-Tönen kann im Digitaldruck nur annähernd ähnlich gedruckt werden. Geringfügige Abweichungen stellen auch hier keinen Mangel dar. Maßabweichungen in Breite und Länge sind durch den technischen Produktionsablauf bedingt und unvermeidbar. Der Kunde erklärt sich einverstanden, bei Sonderanfertigungen eine branchenübliche Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 % anzuerkennen. Maßabweichungen in Breite und Länge von +/- 5 % sind durch den technischen Produktionsablauf bedingt unvermeidbar und stellen daher keinen Mangel dar.

5.) Erfüllungsort/Versand
Sofern nicht eine abweichende ausdrückliche Vereinbarung getroffen wird, erfolgt die Übergabe von Waren und die Erbringung von Leistungen an unserem Geschäftssitz in Bremen. Auf Wunsch des Kunden werden Waren auf dessen Kosten versandt. Versand- und Verpackungskosten werden von der Firma sp-werbung swen peter heine e.K. gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versand- und Verpackungsart erfolgt durch die Firma sp-werbung swen peter heine e.K. nach bestem Ermessen. Verpackungen werden Eigentum des Kunden. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Mit der Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werksgeländes, geht die Gefahr auf den Kunden über.

6.) Leistungs-/Lieferfristen
Termine und Fristen für die Ausführung von Leistungen und für die Lieferung von Waren sind nur verbindlich, wenn sie von der Firma sp-werbung swen peter heine e.K. ausdrücklich als verbindlich bestätigt worden sind. Eine gesondert zu vereinbarende Leistungs-/Lieferfrist beginnt erst mit der Absendung einer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden ggf. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie nicht vor Eingang einer ggf. gesondert vereinbarten Anzahlung. Eine vereinbarte Leistungs-/Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens der Firma sp-werbung swen peter heine e.K. liegen, wie z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes oder die Erbringung der vereinbarten Leistung von erheblichen Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Leistungs-/Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Kunden baldmöglichst mitgeteilt. Eine etwaig vereinbarte verbindliche Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk (= Sitz der Firma sp-werbung swen peter heine e.K. in Bremen) verlassen hat. Bei Überschreitung des Liefertermins kann der Kunde erst nach Ablauf einer von ihm zu setzenden Nachfrist von 14 Tagen zur Leistung oder Nacherfüllung vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Die Firma sp-werbung swen peter heine e.K. ist berechtigt, Teillieferungen zu erbringen und in Rechnung zu stellen.

7.) Lieferung Großbilder, Fahnenmasten, Blowup-Systeme
Soweit die Anfertigung und/oder Lieferung von Fahnenmasten und/oder Blowup-Systemen vereinbart ist, übernimmt die Firma sp-werbung swen peter heine e.k. keine Gewähr für das Vorliegen der technischen Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Befestigung/Montage und die Geeignetheit des Untergrundes an dem von dem Kunden gewünschten Montageort. Die Montage der Fahnenmasten/Blowup-Systeme und die damit zusammenhängende Prüfung und Schaffung der technischen Voraussetzungen obliegt dem Kunden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Materialien von Großbildern insbesondere bei der Außenanwendung unterschiedlichsten Witterungseinflüssen unterliegen. Dabei haben die Größe der Werbefläche, Grundmaterialauswahl, Konfektion und Montagetechnologie entscheidenden Einfluss auf den sachgemäßen sicheren Einsatz des Produktes. Die Hinzuziehung eines mit den örtlichen Begebenheiten vertrauten Projektanten ist grundsätzlich anzuraten. Die Produktgarantie der Firma sp-werbung swen peter heine e.K. beschränkt sich auf Reißfestigkeit, Lichtechtheit und Waschbarkeit unter Laborbedingungen. Bei einer Windstärke ab 8 BA muss ein Großbild (=über 10 qm) abgenommen werden, da in diesem Fall die Firma sp-werbung swen peter heine e.K. keine Haftung für Reißfestigkeit übernimmt. Für Produkte mit einer Fläche ab 25 qm sollte der Kunde vor der Auftragserteilung die Konfektions- und Montageempfehlungen der Firma sp-werbung swen peter heine e.k. abfordern. Für Werbeflächen von mehr als 25 qm Grundfläche ist der Kunde verpflichtet, vor der Auftragserteilung eine Projektierung durchführen zu lassen. Eine Haftung der Firma sp-werbung swen peter heine e.K. wegen Nichtbeachtung der konkreten Einsatzbedingungen und/oder unsachgemäßer Montage/Verwendung durch den Kunden wird ausgeschlossen.

8.) Gewährleistung
8.1.     
Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche für gelieferte Waren und erbrachte Werkleistungen, soweit es sich dabei nicht um Arbeiten an einem Bauwerk oder um die Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür handelt, abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen in einem Jahr.

8.2.
Handelt es sich bei der Lieferung von Waren für beide Teile um ein Handelsgeschäft, so hat der Kunde die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, der Fa. sp-werbung swen peter heine e.K. unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls ist der Kunde mit Gewährleistungsansprüchen wegen dieser Mängel ausgeschlossen. Im Übrigen gelten bei beiderseitigem Handelsgeschäft die §§ 377 ff. HGB. Die Ansprüche sind nach Wahl der Firma sp-werbung swen peter heine e.K. auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mangelfolgeschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.3.
Ist Vertragsgegenstand die Erbringung einer Werkleistung, so müssen der Fa. sp-werbung swen peter heine e.K. Mängel unverzüglich schriftlich angezeigt werden; erkennbare Mängel jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Übernahme in den eigenen Betrieb. Mängelansprüche erlöschen, wenn der Gegenstand der Arbeit durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung gelitten hat oder wenn an ihm Änderungen oder Reparaturen ohne schriftliche Zustimmung der Fa. sp-werbung swen peter heine e.K. vorgenommen worden sind und die Änderungen oder Reparaturen zu dem Mangel geführt haben. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mangelfolgeschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.4.
Für jeden Fall einer berechtigten Mängelrüge hat der Kunde der Firma sp-werbung swen peter heine e.K. zur Nachbesserung/Nacherfüllung die erforderliche Zeit und Gelegenheit in angemessenem Umfang zu gewähren. Verweigert der Kunde diese, so ist die Fa. sp-werbung swen peter heine e.K. von der Pflicht zur Nachbesserung/Nacherfüllung befreit.

9.) Zahlung
Alle Zahlungen sind ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungsstellung frei Zahlstelle der Fa. sp-werbung swen peter heine e.K. zu leisten. Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn die Fa. sp-werbung swen peter heine e.K. innerhalb der Frist über den Betrag verfügen kann. Geleistete Zahlungen können nach Wahl der Fa. sp-werbung swen peter heine e.K. auf andere noch offen stehende Forderungen verrechnet werden. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Im Übrigen ist die Fa. sp-werbung swen peter heine e.K. nicht dazu verpflichtet, eine Zahlung per Scheck zu akzeptieren. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung des Kunden mit einer Gegenforderung ist ausgeschlossen, es sei denn die Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

10.) Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen und Nebenforderungen im Eigentum der Firma sp-werbung swen peter heine e.K., auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr weiterveräußern, sofern sich seine Vermögensverhältnisse hierdurch nicht nachteilig verschlechtern. Der Kunde tritt für den Fall einer – im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zulässigen – Weiterveräußerung oder Vermietung der Vorbehaltsware  der Fa. sp-werbung swen peter heine e.K. schon jetzt die ihm  aus dem Weiterverkauf oder der Vermietung entstehenden künftigen Forderungen gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten sicherheitshalber bis zur Tilgung sämtlicher der Firma sp-werbung swen peter heine e.K. ihm gegenüber zustehenden Forderungen ab, ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen bedarf. Für die Geltendmachung der Forderung hat der Kunde der Firma sp-werbung swen peter heine e.K. alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, erforderliche Unterlagen auszuhändigen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Für alle Kosten der Einziehung und etwaiger Interventionen haftet auch der Kunde. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht in Verzug, liegt bei ihm eine Überschuldung oder Zahlungseinstellung vor oder ist Insolvenzantrag gestellt, so ist die Fa. sp-werbung swen peter heine e.K. berechtigt, sämtliche noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sofort an sich zu nehmen und die sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Rechte sofort geltend zu machen. Der Kunde gewährt der Firma sp-werbung swen peter heine e.K., bzw. den für sie tätigen Personen, während der Geschäftszeiten Zutritt zu seinen sämtlichen Geschäftsräumen. Das Verlangen der Herausgabe oder die Inbesitznahme der Vorbehaltsware stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Die Firma sp-werbung swen peter heine e.K. ist berechtigt, die Vorbehaltsware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwerten und sich unter Anrechnung auf die offenen Ansprüche aus deren Erlös zu befriedigen.

 

 

11.) Haftung
Für eine Haftung der Firma sp-werbung swen peter heine e.K. auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und Begrenzungen:

a) Eine Haftung der Firma sp-werbung swen peter heine e.K. richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Firma sp-werbung swen peter heine e.K. nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht). Im Übrigen ist in Fällen einfacher Fahrlässigkeit eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.

b) Vorstehender Haftungsausschluss zu a) gilt auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren sich die Firma sp-werbung swen peter heine e.K. zur Vertragserfüllung bedient.

c) Vorstehender Haftungsausschluss zu a) gilt nicht, wenn die Firma sp-werbung swen peter heine e.K. ausdrücklich eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Ebenfalls gilt vorstehender Haftungsausschluss zu a) nicht für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind oder Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

12.) Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht
Ist der Kunde Kaufmann, gilt Bremen als gemeinsamer Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Leistungen aus dem Vertragsverhältnis als vereinbart. Ferner richtet sich der Vertrag ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland

13.) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Regelungen dieser Bedingung unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen sowie des Vertrages selbst nicht berührt.